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Zählerwechsel

Wozu wird ein Wasserzähler gebraucht?

Um die verbrauchte Wassermenge ordnungsgemäß erfassen und somit auch abrechnen zu können, ist die Installation eines Wasserzählers Bestandteil eines Hausanschlusses. Wasserzähler sind also Messeinrichtungen, die die Menge des durchgeflossenen Wassers anzeigen. Umgangssprachlich werden sie auch als „Wasseruhren“ bezeichnet.

Eichgesetz und Eichfristen für Wasserzähler

Wasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr zwischen dem Wasserverband und dem Verbraucher eingesetzt werden, müssen lt. § 1 des Eichgesetzes geeicht sein. Die Eichzeit für einen Wasserzähler beträgt 6 Jahre. Zur Verlängerung der Eichzeit kann ein Stichprobenverfahren durchgeführt werden. Bei Bestehen der Prüfung verlängert sich die Eichzeit dann auf 12 Jahre.

Die Gültigkeit des Zählers endet mit dem letzten Kalendertag des letzten Eichjahres. Das erste Eichjahr kann dem Zähler entnommen werden (siehe Bild). 


Wasserzählerwechsel

Der Zähler wird im Laufe des letzten Eichjahres für den Kunden bzw. dem Anschlussnehmer kostenfrei ausgetauscht. Hierzu kommen Mitarbeiter / Beauftrage des Verbandes, die sich als solche ausweisen können, unangemeldet an Ihre Tür. Diese können Ihnen die letzten 5 Ziffern Ihrer Zähleridentifikationsnummer nennen, die Sie auf Ihrem Wasserzähler zum Vergleich ablesen können (siehe Bild). Sofern sich der Verdacht von Missbrauch/Betrug aufdrängt, zögern Sie nicht, sich beim Wasserverband telefonisch nach der Richtigkeit des Wechsels und der damit beauftragten Person zu erkundigen. Trifft man Sie zu Hause nicht an, wird Ihnen ein Info-Zettel hinterlegt, dem Sie alles Nötige entnehmen können. Sie werden dann gebeten mit dem zuständigen Zählerwechsler einen Zählerwechseltermin zu vereinbaren.

Wasserzählerart

Momentan kommen neben den messingfarbenen Zählern in den nächsten Jahren verstärkt auch Ultraschallzähler, die bei Bestehen einer entsprechenden Infrastruktur (LoRaWAN-Netz) das Fernauslesen des Zählers ermöglichen, zum Einsatz. Vereinzelt können auch noch blau eingefärbte Zähler im Netz verbaut sein, die aber nach und nach ersetzt werden.


Wasserzählerkosten

Zur Abdeckung u.a. der Zählerwechselkosten wird beim Wasserverband Hümmling ein Grundpreis je Zähler erhoben, der monatlich 3,48 € brutto, also 41,76 € pro Jahr für einen Wasserzähler der Größe Q4 (Hausanschlussstandardzähler) beträgt. Grundpreise weiterer Wasserzählergrößen siehe hier.

Übrigens

Sollten Sie Zweifel an der Messrichtigkeit eines geeichten Wasserzählers haben, so kann nach Rücksprache durch den Wasserverband eine (bei ordnungsgemäßen Messverhalten für den Kunden/Anschlussnehmer dann kostenpflichtige) Befundprüfung Ihres Zählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle in Auftrag gegeben werden. Dort wird der Zähler überprüft und ein entsprechendes Prüfzeugnis ausgestellt.

Alte und neue Wasserzähler

Wasserzähler bis 31.12.2015

1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand
3. Zählerrädchen für Zählerstand < 1m3
    100 ltr. (x 0,1), 10 ltr. (x 0,01), 1 ltr. (x 0,001), 0,1 ltr. (x 0,0001)
4. Baujahr 2012
5. Anlaufstern/Kontrollrad*
6. Zähleridentifikationsnummer

Wasserzähler ab 01.01.2016

1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand
3. Zählerrädchen für Zählerstand < 1m3
    100 ltr. (x 0,1), 10 ltr. (x 0,01), 1 ltr. (x 0,001), 0,1 ltr. (x 0,0001)
4. Baujahr 2016
5. Anlaufstern/Kontrollrad*
6. Zähleridentifikationsnummer


Ultraschallzähler

1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand (3 Nachkommastellen – letzte Stelle = 1 Liter. Die Nachkommastellen bei Zählerablesung bitte nicht angeben)
3. Zähleridentifikationsnummer
4. Baujahr
5. aktuelle Durchflussrate

Ultraschallzähler

1. Wasserzählergröße
2. Verbrauchsstand (3 Nachkommastellen – letzte Stelle = 1 Liter. Die Nachkommastellen bei Zählerablesung bitte nicht angeben)
3. Zähleridentifikationsnummer
4. Baujahr
5. aktuelle Durchflussrate

*Hinweis
Der Anlaufstern steht, sofern keine Entnahme stattfindet. Schon bei minimalsten Abnahmen beginnt er sich zu drehen. Er dient damit auch der Kontrolle von schleichenden Verbräuchen und Undichtigkeiten (z.B. Undichtigkeiten der Toilettenspülung, tropfende Abnahmestellen, Leckage in der Hausinstallation o.ä.)