Bezugspreis
Der Bezugspreis (gültig ab 01.05.2025) setzt sich aus einem Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis richtet sich dabei nach der Größe des verwendeten Wasserzählers:
Grundpreis
Der Grundpreis je Hauswasserzähler beträgt einschließlich der Zählermiete monatlich:
Zählergrößenbezeichnung | netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|---|
Q3 4 |
€ 3,25 |
€ 0,23 |
€ 3,48 |
Q3 10 |
€ 4,75 |
€ 0,33 |
€ 5,08 |
Q3 16 |
€ 7,75 |
€ 0,54 |
€ 8,29 |
Der Grundpreis je Verbundwasserzähler beträgt einschließlich der Zählermiete monatlich:
Zählergrößenbezeichnung | netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|---|
Q3 25 |
€ 18,75 |
€ 1,31 |
€ 20,06 |
Q3 63 |
€ 30,75 |
€ 2,15 |
€ 32,90 |
Q3 100 |
€ 40,75 |
€ 2,85 |
€ 43,60 |
Q3 250 |
€ 45,75 |
€ 3,20 |
€ 48,95 |
Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis beträgt je m³ (= 1.000 Liter):
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
€ 0,74 | € 0,05 | € 0,79 |
Herstellungskosten Hausanschlüsse
Die Kosten für die Erstellung und für Veränderungen des Hausanschlusses sind dem Wasserverband Hümmling nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten (§ 6 der Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling in Werlte). Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Herstellung des Hausanschlusses gültigen Preise.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die Herstellungskosten durch Eigenleistungen – dies gilt aber nur für Erdarbeiten (Pos. 4b) und sonstige Leistungen (Pos. 7) auf seinen eigenen Grundstücken – entsprechend zu verringern.
Der Wasserverband berechnet nachstehende Herstellungskosten für Hausanschlüsse bis 40 mm Nennweite (das entspricht einer Größe von 1 ½ Zoll; Innendurchmesser des Rohres). Für größere Nennweiten sind die Kosten beim Wasserverband zu erfragen.
Grundkosten | netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|---|
1. Grundpreis für die Herstellung eines Hausanschlusses – allgemeine Kosten (der Grundpreis ist für alle beantragten Änderungen oder Neuerungen an Trinkwasserhausanschlüssen zu zahlen) |
€ 510,00 |
€ 35,70 |
€ 545,70 |
2. Für die Lieferung und den Einbau einer Anschlussgarnitur mit Straßenkappe, incl. Ausheben, Wiederverfüllen und Verdichten der Baugrube |
€ 520,00 |
€ 36,40 |
€ 556,40 |
3. Für die Lieferung und den Einbau einer Wasserzählergarnitur mit Zähler Q3 4, Herstellen und Abdichten einer Keller/Schacht- oder Hauseinführung |
€ 510,00 |
€ 35,70 |
€ 545,70 |
Grundkosten (Pos. 1 bis 3) |
€ 1.540,00 |
€ 107,80 |
€ 1.647,80 |
Spezifische Kosten | netto | 7% MwSt. | brutto | |
---|---|---|---|---|
4. Liefern und Verlegen der Anschlussleitung mit Nennweite DN 32 (40 x 3,7 mm) |
|
|
|
|
a) Bei Ausführung der Erdarbeiten (Ausheben, Verfüllen und Verdichten des Rohrgrabens) durch den Wasserverband |
je Meter |
€ 28,50 |
€ 2,00 |
€ 30,50 |
b) Bei Ausführung der Erdarbeiten durch den Antragsteller wird nur die Rohrlieferung und Rohrverlegung berechnet, und zwar mit |
je Meter |
€ 7,00 |
€ 0,49 |
€ 7,49 |
5. Zuschlag bis Straßenmitte |
je Meter |
€ 51,00 |
€ 3,57 |
€ 54,57 |
6. Herstellen eines Bauwasseranschlusses
|
je Stück |
€ 415,00 |
€ 29,05 |
€ 444,05 |
7. Einbau weiterer Wasserzähler |
je Zähler |
€ 310,00 |
€ 21,70 |
€ 331,70 |
Spezifische Kosten – Sonstiges |
---|
8. Sonstige Leistungen: |
Die Preise beruhen auf der Preisabgabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 12.11.2021 (BGBl. I S. 4921). Die angegebenen Mehrwertsteuerbeträge und die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet.
Anzahlungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass gleichzeitig mit der Antragsstellung eine Anzahlung (incl. der gesetzlichen MwSt.) auf das Konto des Wasserverbandes Hümmling fällig wird. Die Anzahlung beträgt:
-
€ 2.600,00
für die Hausanschluss-Neuerstellung inkl. eines Bauwasseranschlusses
-
€ 2.180,00
für die Hausanschluss-Neuerstellung ohne eines Bauwasseranschlusses
-
€ 1.315,00
für die Hausanschluss-Änderung auch außerhalb vom Gebäude
-
€ 685,00
für die Hausanschluss-Änderung nur im Gebäude
Kontoinformationen:
Wasserverband Hümmling
IBAN: DE 40 2665 0001 0004 0857 00
Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
Bauwasser
Herstellen eines Bauwasseranschlusses
Für das Herstellen eines Bauwasseranschlusses ist folgender Betrag zu zahlen:
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
€ 415,00 | € 29,05 | € 444,05 |
Hinweis zum Bauwasseranschluss
Sobald der Anschluss ins Gebäude verlegt wird, handelt es sich um einen grundpreispflichtigen Hausanschluss (Ende Bauanschluss).
Bezugspreis Bauwasser
Gemäß Ziffer 4.1. der Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling ist für Wasserentnahmen zu Bauzwecken bei einem Einfamilienhaus folgender Betrag zu zahlen:
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
pauschal € 22,20 | € 1,55 | € 23,75 |
Bei einem Mehrfamilienhaus wird je Wohnung folgende Zahlung fällig:
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
pauschal € 11,10 | € 0,78 | € 11,88 |
Ausleihen von Standrohren
Für die vorübergehende Wasserentnahme durch Standrohre beträgt gemäß Ziffer 5 der Preise und Bedingungen neben dem Wassermengenentgelt (0,79 € je m³ brutto) der Mietpreis des Standrohres:
für die erste angefangene Woche:
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
€ 15,00 (Mindestbetrag) | € 1,05 | € 16,05 |
für jede weitere angefangene Woche:
Netto | 7% MwSt. | brutto |
---|---|---|
€ 5,00 | € 0,35 | € 5,35 |
Bezugspreis für sonstige vorübergehende Wasserentnahmen
Gemäß Nr. 4.2. der Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling wird für die Wasserentnahme für vorübergehende Zwecke, sofern sie nicht durch Wassermesser ermittelt wird, im Einzelfall die Menge nach Erfahrungswerten durch den Wasserverband geschätzt.
Gemäß Nr. 4.3. der Preise, Bedinungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling sind Kosten für das Aufstellen und Abbauen von Einrichtungen zur vorübergehenden Wasserentnahme dem Wasserverband nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen. Wird der Wasserverbrauch durch Wassermesser ermittelt, so ist neben dem Verbrauchspreis für jeden angefangenen Kalendermonat der Grundpreis anteilig lt. Nr. 3.1. der Preise und Bedingungen zu zahlen.
Preisgestaltung
Wir arbeiten kostendeckend!
-
Der Wasserverband Hümmling ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
-
Es gibt keine Dividenden für Aktionäre, sonstige Gewinnausschüttungen oder Boni.
-
Die Preise werden in allen Bereichen so gestaltet, dass sie nur die Aufwendungen decken.
-
Es wird jeder Cent für die Wasserversorgung der Kunden eingesetzt.
-
Preiserhöhungen finden ausschließlich deshalb statt, weil die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken und die Ausgaben durch Einsparungen nicht weiter
begrenzt werden können. -
Die Preise werden von der Verbandsversammlung festgesetzt und von den zuständigen Stellen (Landkreis Emsland, Wasserverbandstag) kontrolliert.
Preiszusammensetzung und Durchschnittsverbrauch
-
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis (das sind feste Kosten wie z.B. Zinsen, Abschreibung und Personalkosten, die auch dann anfallen, wenn weniger Trinkwasser verbraucht wird) und dem Verbrauchspreis (Preis je verbrauchtem m³).
-
Ein 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 150 m³ wendet pro Person und Tag für seinen Trinkwasserbedarf nur rund 11 Cent auf, das sind insgesamt 160,50 € im Jahr für alle 4 Personen zusammen. Darin ist „Lieferung frei Haus“ enthalten (Preise mit Stand Januar 2025).
-
Die Preise beruhen auf der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 12.11.2021 (BGBL.I S.4921). Die angegebenen Mehrwertsteuerbeträge und die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet.
Gründe für Preissteigerungen
-
Ersatzinvestitionen für alte Anlagen, für die keine Beiträge von den Kunden erhoben werden können, weil das nur bei der erstmaligen Herstellung möglich ist.
-
Reparaturen und Instandhaltungen der Anlagen steigen mit deren Alter.
-
Steigende Kosten im Einkauf (z.B. Strom, Material und Bauleistungen)
Unser Anspruch
Die Verbandsversammlung, der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter des Verbandes geben gemeinsam stets ihr Bestes, die Kosten, die bei der Durchführung der vielfältigen Aufgaben anfallen, möglichst gering zu halten. Es werden stets Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen. Wir handeln damit im Interesse unserer Kunden. Und weil auch die nachfolgenden Generationen noch sauberes Wasser vorfinden müssen, stehen bei uns auch der Grundwasserschutz und der Nachhaltigkeitsgedanke auf der Agenda.