Zum Hauptinhalt springen

Wasserabrechnung

Rückholung der Trinkwasserabrechnung zum 01.01.2019

Nach langjähriger Abrechnung durch die EWE hat der Wasserverband Hümmling in seinem Verbandsgebiet ab dem 01.01.2019 die Wassergeldabrechnung wieder selber übernommen.

Dabei wurde auch die Umstellung des Abrechnungszeitraumes auf das Kalenderjahr und auch die Zählerselbstablesung des Kunden eingeführt. Die Zählerselbstablesung erfolgt somit seit 2019 im gesamten Verbandsgebiet immer erst zum Ende des Jahres.

Nähere Informationen zur Umstellung der Abrechnung finden sie im Infoschreiben.

Höhe des Wassergeldes

Es gelten die „Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling in Werlte“ in der jeweils aktuellen Fassung.


SEPA-Lastschriftmandat

Für den Einzug des Wassergeldes und der Abschläge können Sie dem Verband ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mandat finden Sie im Bereich Kundenservice als Online-Formular.

Alternativ finden Sie unter Downloads ein Formular in Papierform zum Ausdrucken.

Formulare Wasserabrechnung

Sämtliche Formulare zum Thema Abrechnung (z.B. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie im Bereich Downloads.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner zum Thema Abrechnung Wasser/Abwasser finden Sie im Bereich Kontakt.

Abwasserabrechnung

Übernahme der Abwasserabrechnung seit dem 01.01.2017

Der Wasserverband Hümmling hat für einen Teil seiner Mitglieder in deren Auftrag ab dem 01.01.2017 die Aufgabe der Abwasserabrechnung übernommen. Beauftragt wurde der Verband von den Samtgemeinden Dörpen, Sögel und Werlte sowie von der Gemeinde Rhede (Ems). In diesen Gebieten werden ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbescheide für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtungen der Kommunen vom Wasserverband Hümmling erstellt.

Inzwischen hat der Verband die Aufgabe der Abwasserabrechnung auch für das Gebiet der Stadt Papenburg (seit dem 01.01.2020), für das Gebiet der Samtgemeinde Lathen (seit dem 01.01.2021), für das Gebiet der Samtgemeinde Nordhümmling (seit dem 01.01.2022) und für die Ortschaften Gehlenberg und Neuvress der Stadt Friesoythe (seit dem 01.01.2024) übernommen.

Höhe der Abwassergebühren

Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung bzw. der Entwässerungssatzung der jeweiligen Samtgemeinde/Stadt/Gemeinde. Für die Festlegung der Abwassergebührenhöhe sind nach wie vor die Kommunen zuständig.


SEPA-Lastschriftmandat

Für den Einzug der Abwassergebühren und der Abschläge können Sie dem Verband ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen – entweder via Online-Formular oder als PDF-Download zum Ausdrucken.

Formulare Abwasserabrechnung

Sämtliche Formulare zum Thema Abrechnung (z.B. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie im Bereich Downloads.

Absetzzähler/Gartenzähler

Für die Beantragung eines Absetzzählers/Gartenzählers ist die jeweilige Stadt/Samtgemeinde/Gemeinde zuständig. Nach erfolgreicher Bewilligung wird der Zähler dann für die Berücksichtigung bei der Abwasserabrechnung von der Kommune an den Wasserverband gemeldet.

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner zum Thema Abrechnung Wasser/Abwasser finden Sie im Bereich Kontakt.