Hinweise/ Anforderungen
Im Zusammenhang mit Hausanschlüssen beachten Sie bitte:
1. Frühzeitig Antrag stellen
Es empfiehlt sich für Grundstückseigentümer, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Herstellung / Änderung eines Wasseranschlusses und auf Lieferung von Trinkwasser durch den Wasserverband Hümmling zu stellen.
2. Hinweise zum Antrag
Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt hierzu sind über den Wasserverband Hümmling zu beziehen oder können hier direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Flurstück, auf dem der Hausanschluss hergestellt werden soll, muss im Antrag richtig und vollständig angegeben werden. Bei Baumaßnahmen (Neubau, Anbau, Umbau) ist auch ein Lageplan mit dem eingezeichneten anzuschließenden Gebäude einzureichen.
Dem Antrag sind ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und eine Grundrisszeichnung vom Erdgeschoss des Anschlussobjektes beizufügen. Die geplante Lage der Hausanschlusseinführung ist hierin zu kennzeichnen.
3. Art der Wasserzähler
Der Wasserverband Hümmling bestimmt Art, Anzahl, Größe und Lage des Wasserzählers. Berechtigte Interessen des Anschlussnehmers können gehört und gegebenenfalls berücksichtigt werden.
4. Verlegung und Installation
Die Verlegung des Trinkwasserhausanschlusses und die Installation des Wasserzählers werden ausschließlich von Monteuren des Wasserverbandes oder von dessen beauftragten Dritten durchgeführt.
5. Raum für Wasserzähler
Für die Unterbringung des Wasserzählers muss ein jederzeit zugänglicher, frostfreier, sauberer und ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden, der möglichst an der Außenseite des anzuschließenden Gebäudes liegt.
6. Betriebsdruck
Der Betriebsdruck der versorgenden Wasserleitungen kann im gesamten Versorgungsgebiet bis auf 10 bar ansteigen. Zur Sicherung der Hausinstallation (Warmwasserbereiter und sonstige Geräte) wird dem Abnehmer daher dringend empfohlen, in seine Hausanlage ein Druckminderungsventil einzubauen.
7. Keine Haftung
Der Wasserverband haftet nicht für Schäden durch Rohrbrüche in der Hausanlage.
8. Regeln zur Hausinstallation
Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass seine Hausinstallation nach den technischen Regeln der Regelwerke DIN 1988 Teile 100, 200 und 300 und DIN EN 806 Teile 1-5 und nach der AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.06.1980, BGBl. I S. 684) ausgeführt und betrieben wird.
9. Arbeiten durch Fachfirmen
Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur durch Verbandsmitarbeiter oder beauftragte zugelassene Fachfirmen des Verbandes ausgeführt werden. Eine Liste der vom Verband zugelassenen Installateure kann im Bereich Installateurverzeichnis eingesehen werden.
10. Heimwerken nicht zulässig
Fehlerhafte Installationen können zu gesundheitsgefährdenden Veränderungen der Wasserqualität führen. Deshalb ist das „Heimwerken“ an der Wasserinstallation nicht zulässig.
11. Vorschrift DIN 1988-100
Besonders wird auf die Vorschrift nach DIN 1988-100 hingewiesen, wonach eine Verbindung der Trinkwasserleitung einer öffentlichen Wasserversorgung mit der Leitung einer Eigenversorgung (z.B. aus einem eigenen Brunnen, aus Regenwassernutzungsanlagen u.ä.) nicht zulässig ist.
12. Keine Überbauung
Auch darf eine Hausanschlussleitung nicht überbaut, überpflanzt oder sonst wie in seiner Lage und Zugänglichkeit beeinträchtigt werden.