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Landwirtschaftliche Betriebsstellen

Grundsätzlich gelten natürlich auch für die landwirtschaftlichen Betriebsstellen die allgemeinen Hinweise und Anforderungen für die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses.

Besonderheiten

Besonders ist hier aber zusätzlich bei der gebäudeinternen Installation auf die gültigen Normen zur Trinkwasserhygiene hinzuweisen (DIN EN 1717). Hiernach ist die Trinkwasserversorgung für einen Tierbestand, insbesondere bei gleichzeitigem Einsatz von Dosieranlagen, in der Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Installation nur über einen drucklosen Behälter mit freiem Einlauf an das Trinkwassernetz des Wasserverbandes Hümmling angeschlossen werden darf. Dies ist bei entsprechenden Bauvorhaben schon in der Planungsphase entsprechend zu berücksichtigen.

Absicherung und Abnahme

Eine Absicherung allein über einen sogenannten Systemtrenner ist nicht zulässig!

Zur Sicherstellung, dass die gültigen Normen zur Trinkwasserhygiene eingehalten werden (druckloser Behälter mit freiem Einlauf), kann der Hausanschluss daher auch erst fertiggestellt werden, wenn der Behälter einschließlich der Befülleinrichtung erstellt worden ist und von einem Mitarbeiter des Wasserverbandes Hümmling abgenommen wurde.

Für die ordnungsgemäße Installation des Behälters und der Befüllanlage ist allein der Anschlussnehmer verantwortlich. Er wird üblicherweise von einem Fachplaner und dem beauftragten Installateur unterstützt. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit diesen in Verbindung und veranlassen Sie die erforderlichen Schritte. Sie vermeiden so mögliche Verzögerungen bei der Erstellung des Hausanschlusses.

Antrag

Sofern ein Anschluss für eine landwirtschaftliche Betriebsstelle erstellt werden soll, nehmen Sie bitte mit dem Wasserverband Hümmling (Rohrnetzmeister Olliges: 05951 / 95 55-22) Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für Ihren Anschluss.

Das Antragsformular und ein Hinweisblatt zur trinkwasserseitigen Erschließung von landwirtschaftlichen Betriebsstellen finden Sie hier.

Spülungen von Wasserleitungen

In der Zeit von Sonntag, dem 15.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.03.2026 werden in der Samtgemeinde Dörpen (außer in den Gemeinden Dersum und Walchum) sowie in den Gemeinden Surwold (Samtgemeinde Nordhümmling), Rhede (Ems) und Renkenberge (Samtgemeinde Lathen) die Wasserleitungen gespült. Die Spülungen erfolgen während der Nachtstunden zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr, sowie tagsüber zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr. Während der Spülzeiten ist regional mit kurzzeitigen Druckabfällen zu rechnen. Vereinzelnd können unbedenkliche Beeinträchtigungen in der Versorgung oder auch kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen auftreten.

Wasserverband Hümmling

 Der Verbandsvorsteher