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Landwirtschaftliche Betriebsstellen

Grundsätzlich gelten natürlich auch für die landwirtschaftlichen Betriebsstellen die allgemeinen Hinweise und Anforderungen für die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses.

Besonderheiten

Besonders ist hier aber zusätzlich bei der gebäudeinternen Installation auf die gültigen Normen zur Trinkwasserhygiene hinzuweisen (DIN EN 1717). Hiernach ist die Trinkwasserversorgung für einen Tierbestand, insbesondere bei gleichzeitigem Einsatz von Dosieranlagen, in der Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Installation nur über einen drucklosen Behälter mit freiem Einlauf an das Trinkwassernetz des Wasserverbandes Hümmling angeschlossen werden darf. Dies ist bei entsprechenden Bauvorhaben schon in der Planungsphase entsprechend zu berücksichtigen.

Absicherung und Abnahme

Eine Absicherung allein über einen sogenannten Systemtrenner ist nicht zulässig!

Zur Sicherstellung, dass die gültigen Normen zur Trinkwasserhygiene eingehalten werden (druckloser Behälter mit freiem Einlauf), kann der Hausanschluss daher auch erst fertiggestellt werden, wenn der Behälter einschließlich der Befülleinrichtung erstellt worden ist und von einem Mitarbeiter des Wasserverbandes Hümmling abgenommen wurde.

Für die ordnungsgemäße Installation des Behälters und der Befüllanlage ist allein der Anschlussnehmer verantwortlich. Er wird üblicherweise von einem Fachplaner und dem beauftragten Installateur unterstützt. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit diesen in Verbindung und veranlassen Sie die erforderlichen Schritte. Sie vermeiden so mögliche Verzögerungen bei der Erstellung des Hausanschlusses.

Antrag

Sofern ein Anschluss für eine landwirtschaftliche Betriebsstelle erstellt werden soll, nehmen Sie bitte mit dem Wasserverband Hümmling (Rohrnetzmeister Olliges: 05951 / 95 55-22) Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für Ihren Anschluss.

Das Antragsformular und ein Hinweisblatt zur trinkwasserseitigen Erschließung von landwirtschaftlichen Betriebsstellen finden Sie hier.

Ableseperiode 2025 beim Wasserverband Hümmling gestartet

Der Wasserverband Hümmling informiert seine Kundinnen und Kunden, dass die jährliche Ableseperiode für das Jahr 2025 offiziell begonnen hat. In den kommenden Wochen werden alle Haushalte gebeten, ihre aktuellen Wasserzählerstände zu übermitteln.

Für die Rückmeldung stehen mehrere komfortable Wege zur Verfügung:

• das digitale Kundenportal unter www.wasserverband-huemmling.de
  (Registrierung und Anmeldung notwendig!),
• der auf den Anschreiben abgedruckte QR-Code,
• oder die Ablesekarte, die wie gewohnt per Post zurückgesendet werden kann.

Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes in dieser Zeit bittet der Wasserverband darum, auf telefonische Meldungen der Zählerstände zu verzichten. Dies ermöglicht einen reibungsloseren Ablauf und entlastet die Mitarbeitenden im laufenden Ableseprozess.

Sollten jedoch Schwierigkeiten bei der Übermittlung auftreten oder technische Probleme bestehen, kann selbstverständlich telefonisch Kontakt aufgenommen werden – der Wasserverband hilft dann gerne weiter.

Der Wasserverband Hümmling bedankt sich für die Mithilfe und das Verständnis aller Haushalte.

Wasserverband Hümmling
RastdorferStraße 100
49757 Werlte  
Fon        (0 59 51) 95 55-0
Fax       (0 59 51) 95 55-50  
info@wasserverband-huemmling.de